Nachlassplanung in Kanada

Viele Anleger, die über Investments in Deutschland und Kanada verfügen, sind sich häufig nicht bewusst, dass beide Länder unterschiedliche Regelungen und Auffassungen im Hinblick auf Zuständigkeiten, das anwendbare Güter- und Erbrecht, die Gestaltung der Testamente oder die Nachlassverwaltung haben. Ohne eine gewissenhafte Planung und Regelungen im Vorfeld kann es daher im Erbfall für die Erben zu langwierigen und teuren Nachlassverfahren kommen, bei denen zudem das Risiko besteht, dass die kanadischen Behörden fremde Nachlassverwalter („Executors“) einsetzen. Im Rahmen von detaillierten Gesprächen nehmen wir die Wünsche unserer Kunden im Vorfeld auf, geben Hinweise auf unterschiedliche Gestaltungsvarianten, prüfen gemeinsam mit den Spezialisten aus unserem Netzwerk die gewünschte Nachlassplanung und koordinieren den gesamten Umsetzungsprozess. Für einige unserer Kunden sind wir in Kanada auch als „Canadian Executor“ und in Deutschland als Testamentsvollstrecker bestellt, um sicherzustellen, dass die Wünsche und Vorstellungen der Erblasser auch nach dem Erbfall vollumfänglich berücksichtigt und erfüllt werden.